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Autoversicherung – darauf müssen Kfz-Besitzer achten


Jeder, der ein Auto sein Eigen nennen darf, muss auch eine Autoversicherung abschließen. Unterschieden wird bei einer Autoversicherung zwischen einer Haftpflichtversicherung und der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung.

Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind freiwillige Autoversicherungen

Ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, so kann der Halter sich überlegen, ob er sein Fahrzeug auch gegen Kaskoschäden versichern möchte. Darüber hinaus ist es möglich, dass auch eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden kann, was aber wirklich nur dann zu empfehlen ist, wenn weder der Halter noch etwaige Mitfahrer anderweitig gegen Unfallrisiken abgesichert sind.

Autohaftpflichtversicherung ist gesetztlich vorgeschrieben

Dass die Autohaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist sinnvoll, deckt sie doch alle körperlichen Schäden ab, die bei Verursachung eines Unfalls dem Unfallgegner entstehen. Das kann bedeuten, dass die Versicherungen dem Opfer Schmerzensgeld zahlen müssen oder sogar eine lebenslange Rente, wenn dieser durch den Unfall vollständig arbeitsunfähig geworden ist.

So deckt denn auch die Kaskoversicherung nur die Schäden ab, die am Auto selbst entstehen. So können auch Schäden reguliert werden, die ohne Einwirkung eines anderen Verkehrsteilnehmers entstanden sind wie zum Beispiel Schäden durch herabfallende Äste ausgelöst durch einen Orkan.

Prämien für die Autoversicherung

Die Prämie für eine KFZ-Versicherung setzt sich aus den einzelnen abgeschlossenen Bausteinen zusammen. Für die Haftpflichtversicherung wird das Auto seitens der Versicherer in eine Schadensfreiheitsklasse eingestuft, die abhängig ist von der allgemeinen Anzahl der Schäden dieses Fahrzeugtypes. Die Prämie für die Kaskoversicherung errechnet sich aus den Schäden, die der Halter selbst der Versicherung während eines Jahres gemeldet hat. So kann der Beitrag variieren.

Kündigungsstichtag für die Autoversicherung ist der 30. November

Eine Autoversicherung wird immer für ein Kalenderjahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht bis spätestens zum letzten Werktag im November schriftlich gekündet hat. So können die Halter sich auf dem hart umkämpften Markt der Autoversicherungen Jahr für Jahr eine neue, günstige Versicherung suchen. Das trifft auch dann zu, wenn ein Fahrzeug erst im Laufe eines Jahres neu zugelassen und angemeldet wurde.

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