Bußgeld-Katalog für Autofahrer: Geschwindigkeit, rote Ampel & Co.
Wer in Deutschland zu schnell fährt, eine rote Ampel überfährt oder falsch parkt, riskiert ein Bußgeld und/oder Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Das ist ärgerlich - und wer viele Punkte angesammelt hat, muss mitunter auch für einige Zeit auf seinen Führerschein verzichten. Dabei werden deutsche Autofahrer noch geschont - sowohl beim Griff in den Geldbeutel wie auch bei weitergehenden Sanktionen. Der ADAC hat nämlich auch im Jahr 2008 einen Bußgeldkatalog für Europa veröffentlicht. Und der zeigt, dass die Strafen in vielen Ländern deutlich höher sind als in Deutschland
In Griechenland beispielsweise kostet es satte 350 Euro, wenn man eine rote Ampel überfährt oder gegen ein Überholverbot verstößt. Damit aber nicht genug: Wenn man die Strafe nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, verdoppelt sie sich mal eben. Heißt: 700 Euro für ein überfahrenes Rotlicht! Spanien geht noch einen Schritt weiter: Wer 60 Kilometer schneller fährt, als erlaubt, muss für mindestens drei Monate ins Gefängnis. Gleiches gilt für Alkohol am Steuer: Wer 1,2 Promille (Blut-Alkohol-Konzentration, BAK) im Blut hat, kommt ebenfalls hinter Gitter.
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Alkohol am Steuer gilt in allen Ländern als der schwerwiegendste Verkehrsverstoß. In Italien gibt es wegen alkoholbedingter Unfälle immer mehr Kontrollen, in Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille herabgesetzt. Vor allem die skandinavischen Länder machen bei Alkohol am Steuer keine Kompromisse. In Finnland müssen Fahrer, die alkoholisiert am Steuer erwischt werden, 15 Tagessätze Bußgeld bezahlen, deren Gesamtsumme sich am Monatsverdienst des Verkehrssünders orientiert. In Dänemark muss man bis zu einem Monatsverdienst zahlen. In Schweden werden ab 0,2 Promille gleich 30 Tagessätze fällig. Norwegen geht am härtesten gegen Verkehrsverstöße vor: Zu schnelles Fahren kostet rund 400 Euro und mehr, Rotlicht- und Überholverstoß schlagen mit beinahe 700 Euro zu Buche und schon ein lapidares Falschparken kostet ordentliche 90 Euro!
In Deutschland können augenblicklich nur österreichische Bußgelder vollstreckt werden. Das soll sich 2009 ändern - ab dann sollen auch die Bußgelder anderer EU-Länder in Deutschland eingefordert werden können. Wer aber im Ausland ein Verkehrsverstoß macht, muss auch jederzeit in dem entsprechenden Land mit Sanktionen und Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.
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