Finanzen

Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung & Co. für Auszubildende


Dieser Tage steht das neue Ausbildungsjahr vor der Tür – und für viele junge Leute bedeutet das den Einstieg in das Arbeitsleben. Dabei ist es vor allem wichtig, gut vorbereit und abgesichert in den neuen Lebensabschnitt zu starten. Damit dieses Vorhaben auch gelingt, müssen sich künftige Auszubildende mit Aspekten wie Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen – Themen, die alles andere als spannend, wohl aber wichtig sind.

Auszubildende müssen wissen, dass sie eine eigene Krankenversicherung abschließen müssen, da sie mit Beginn der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern mitversichert sind. Bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung kann man zwar nicht viel falsch machen, aber oft lohnt sich ein Vergleich. Denn nahezu alle Versicherungsanbieter verlangen zwar einen einheitlichen Beitragssatz, jedoch bieten manche überdurchschnittliche Leistungen an, in deren Rahmen sich Auszubildende unter anderem Geldprämien “verdienen” können.

Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man sich nicht sofort für jede x-beliebige entscheiden. Viele Versicherungsanbieter verfügen über spezielle Tarife für Auszubildende, welche bei günstigen Konditionen Schutz für die ersten Berufsjahre bieten und sich später bei Bedarf aufstocken lassen.

Damit man auch im Alter noch vom guten Start profitieren kann, sollte man sich so früh wie möglich mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen. Eine private Rentenabsicherung, die der Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung dient, lohnt sich oft. Interessant ist hierbei die Riester-Rente, da sie staatlich gefördert wird und man somit selbst bei minimalen Einzahlungen bereits eine jährliche Zulage erhält. Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten auch noch einen einmaligen Bonus.

Da es heutzutage leider nicht immer mit einer Ausbildungsstelle in der näheren Umgebung klappt, bleibt vielen Auszubildenden oft nur ein Umzug in eine andere Stadt. Jedoch reicht die Ausbildungsvergütung meist nicht aus, um sich eine eigene Wohnung finanzieren zu können. Wenn auch die Eltern die Extrakosten nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, dass man seinen eigentlichen Ausbildungsplatz nicht wahrnehmen kann. Um das zu verhindern, besteht die Möglichkeit, eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Arbeitsagentur zu beantragen, die dann die Mietkosten übernimmt.

Übrigenes können Eltern auch während der Ausbildungszeit weiterhin Kindergeld beantragen. Vorrausetzungen dafür sind jedoch, dass das Kind nicht über 25 Jahre alt ist, sich noch in der Ausbildung befindet und im Jahr nicht mehr als 7680 Euro verdient.

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