Gutscheine: So lange sind sie gültig
Gutscheine sind eine tolle Sache, gerade zu Weihnachten oder anderen Festen, wenn man nicht weiß, was man schenken soll oder dem Beschenkten gerne die Auswahl überlassen möchte, was er sich von einem Gutschein besorgt. Allerdings gilt es auf die Fristen zu achten, die beim Einlösen von Gutscheinen gesetzt werden, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet.
Bei Warengutscheinen, so die Verbraucherschützer, könne man sich Zeit lassen - Gutscheine für Kleidung oder Küchenaccessoires müssen beispielsweise mindestens ein Jahr lang gültig sein. Wenn man aber einen Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit einem festen Termin erhält - denkbar sind hier beispielsweise Besuche in einem Freizeitpark, Kochkurse oder Konzertkarten -, dann muss die Karte auch zu diesem Zeitpunkt eingelöst werden. Sonst verfällt der Gutscheine ersatzlos.
Damit man keinen Frust in Form von Gutscheinen verschenkt, helfen die folgenden Tipps beim Verschenken:
- Achten Sie darauf, dass der Gutscheine lange genug gültig ist - in der Regel sind ein bis drei Jahre zulässig. Kürzere Dauern sind laut Verbraucherzentrale NRW unzulässig. Bei unbefristeten Kupons können Geldgeschenke drei Jahre lang gegen Waren eingetauscht werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schein gekauft wurde. Gutscheine aus 2008 sind folglich bis zum 31. Dezember 2011 gültig.
- Wer einen Gutschein in mehreren Etappen einlösen möchte, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Bei Online-Anbietern wie Amazon.de ist das aber eigentlich immer möglich, da man hier mit einem Gutschein sein Konto auflädt und der entsprechende Betrag dann stets vom Gesamtguthaben abgezogen wird. Amazon-Gutscheine sind übrigens ein ideales Geschenk für Kinder und Jugendliche, auch bei guten Noten etc.!
- Wichtig für Verbraucher: Wenn die Frist eines Warengutscheins verstrichen ist, müssen Händler das Geld erstatten - allerdings abzüglich des ihnen entgangenen Gewinns. Dieser Gewinn wird meistens mit 20 bis 25 Prozent veranschlagt. Bei einem 100 Euro Gutschein bekäme man also nur 75 Euro zurück.
- Bei Gutscheinen für Live-Konzerte, Theaterabende oder Sportveranstaltungen sind die angegebenen Einlösefristen zu beachten, sonst verfallen die Karten. Anders ist es wiederum bei Kinogutscheinen, die nicht für einen bestimmten Film gültig sind - die müssen zwei Jahre gültig sein.
Mehr Informationen zu Gutscheinen gibt es telefonisch unter 0900-1-897969 (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise abweichend), montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr.
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