Recht

Betriebsverfassungsgesetz: Hintergrund und Aufgaben

Zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsrecht gehören das Betriebsverfassungsgesetz, das Grundgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Tarifverfassungsgesetz, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, aber auch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge.

Betriebsverfassungsgesetz ist Grundlage für Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen

Das Betriebsverfassungsgesetz dient dem Schutz von Arbeitnehmern und grenzt gleichzeitig die Rechte von Arbeitgebern ein. Es regelt die Mitwirkungsbefugnisse von Arbeitnehmern, wenn es um betriebliche Entscheidungen geht.

Die von den Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung (Betriebsrat oder Personalvertretung) hat die Aufgabe im Interesse der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zusammen zu arbeiten. Als Grundlage für die Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen dient das Betriebsverfassungsgesetz.

Betriebsverfassungsgesetz gewährt Betriebsrat Beteiligungsrechte

Eine sehr wichtige Regelung besagt beispielsweise, dass in Betrieben mit mindestens fünf dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern ein Betriebsrat gewählt werden kann. Die Wahl-Intervalle betragen vier Jahre, Wahlen müssen in der Zeitspanne vom 1. März bis zum 31. Mai stattfinden.

Der Betriebsrat hat im Interesse der Arbeitnehmer dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber ihre soziale Verantwortung gegenüber der Belegschaft ernst nehmen und nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Er hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es zum Beispiel um Lohnzahlung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitsschutz geht. Gleichzeitig vermittelt der Betriebsrat zwischen den beiden Parteien, wenn es Unklarheiten zu beseitigen gilt. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, Anliegen, Anträge oder Verbesserungsvorschläge an den Betriebsrat zu richten. Dieser ist zur Entgegennahme und Prüfung verpflichtet, außerdem muss er die Arbeitnehmer über das Ergebnis der Prüfung informieren.

Des Weiteren gewährt das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat als Betriebsverfassungsorgan gewisse Beteiligungsrechte. Diese Beteiligungsrechte bewegen sich hauptsächlich im sozialen und personellen Bereich. Im wirtschaftlichen Sektor gilt der Grundsatz der Unternehmerfreiheit, deshalb sind die Beteiligungsrechte hier etwas eingeschränkter.

Mitwirkungsrecht und Mitbestimmungsrecht

Mitwirkungsrecht und Mitbestimmungsrecht sind zwei unterschiedliche Schuhe. Bei der Mitwirkung handelt es sich um eine abgeschwächte Beteiligungsform, zu ihr gehören Informationsrechte, Beratungsrechte, Anhörungsrechte und Vorschlagsrechte. Die Wirksamkeit einer Maßnahme hängt in diesen Fällen von einer im Vorfeld geschehenen Unterrichtung des Betriebsrats ab.

Bei der Mitbestimmung hingegen muss der Betriebsrat zugestimmt haben, um eine Maßnahme überhaupt wirksam werden zu lassen. Eine Ausnahme besteht beim Zustimmungs- und Vetorecht, hier schreibt das Betriebsverfassungsgesetz vor, wann der Betriebsrat seine Zustimmung überhaupt verweigern kann.

Generell gilt, um eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaft und Betriebsrat überhaupt zu ermöglichen, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Arbeitgeber sollten sich unbedingt mit den Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut machen, um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats stets zu berücksichtigen.

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