Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Lebensunterhalt bei einer Langzeiterkrankung
Durch die tägliche Arbeit sichern sich die meisten Menschen ihr Einkommen – und damit ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie. Bei einer Langzeiterkrankung bricht dieses Einkommen meistens weg, wenn dem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgegangen werden kann. In dieser Situation ersetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) das bisherige Einkommen durch eine Rente.
Besonders wichtig ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufseinsteiger und für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Berufsanfänger sind in den ersten fünf Jahren für den Fall der Berufsunfähigkeit gar nicht gesetzlich geschützt, da erst nach fünfjähriger Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ein kleiner Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente entsteht. Diese gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente setzt jedoch voraus, dass nur noch für wenige Stunden einer Arbeit nachgegangen werden kann. Zudem ist diese Rente so gering, dass sie das normale Arbeitseinkommen nicht ersetzen kann. Die Neuregelung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente gilt auch für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Deshalb sollte sich dieser Personenkreis privat versichern.
Die Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden anhand verschiedener Kriterien berechnet. Dazu zählt beispielsweise das Alter des Versicherungsnehmers bei Abschluss der Versicherung, besondere Gesundheitsumstände – etwa Vorerkrankungen – und die Höhe der späteren Rente im Leistungsfall. Hinzu kommen noch Versicherungsbedingungen, die bei einem Ausschluss ebenfalls Einfluss auf die Rente haben. Die Höhe der Rente sollte bei ungefähr 75 Prozent des bisherigen Einkommens liegen. Viele Versicherungen bieten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Rentenstufen an, zum Beispiel 750 Euro, 1000 Euro oder 1500 Euro.
Ein wichtiges Auswahlkriterium bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind die Versicherungsbedingungen. Hier können Versicherungen vor der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente durch den abstrakten Verweis verlangen, dass zunächst eine andere Tätigkeit ausgeübt wird. Außerdem gibt es Regelungen, wie lange die vom Arzt prognostizierte Arbeitsunfähigkeit andauern muss, beispielsweise mindestens sechs Monate. Versicherungen mit einem abstrakten Verweis und einer ärztlichen Prognose von mehr als sechs Monaten sollten gemieden werden, da diese im Leistungsfall keine Rente zahlen.
Popularity: unranked
Keine Kommentare »
Noch keine Kommentare
RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI
Hinterlasse einen Kommentar