Die Riester Rente bietet Vorteile im Vergleich
Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorgeversicherung, die durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert wird und somit - im Vergleich zu anderen Formen der privaten Altersvorsorge - deutliche Vorteile bietet.
Um von sämtlichen Vorzügen der Riester Rente profitieren zu können, muss der Versicherungsnehmer entweder unmittelbar oder mittelbar zu den förderberechtigten Personen zählen. Alle, die als Pflichtversicherte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind direkt förderberechtigt und können Anspruch auf die staatlichen Zulagen zu Riester Rente geltend machen.
Personen, die zwar selbst nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, jedoch mit einer pflichtversicherten Person verheiratet sind, werden als indirekt förderberechtigt bezeichnet und können ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren.
Die Höhe der Zulagen richtet sich nach dem Familienstand des Versicherungsnehmers und der Höhe des jährlichen Eigenbeitrages. Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer jährlich vier Prozent bzw. mindestens 60 Euro seines zu versteuernden Vorjahreseinkommens in die Riester Rente einzahlt. Wird ein geringerer Beitrag geleistet, wird die Zulage nur anteilig gutgeschrieben.
Während der Laufzeit kann die Höhe der Beiträge jederzeit flexibel angepasst werden. Darüber hinaus können sie als Aufwendungen zur Altersvorsorge in der Steuererklärung angegeben werden und so die Steuerlast mindern. Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, erhält der Versicherungsnehmer für sich selbst und gegebenenfalls für seinen Ehepartner die Grundzulage von jährlich 154 Euro und - wenn kindergeldberechtigte Kinder vorhanden sind - außerdem die Kinderzulage. Diese beträgt, je nach Geburtenjahrgang, 185 oder 300 Euro pro Jahr.
Das in die Riester Rente eingezahlte Kapital ist unabhängig von der gewählten Anlagevariante in jedem Falle garantiert, so dass kein Verlustrisiko besteht. Die Auszahlungsphase kann flexibel gestaltet werden. Der Versicherungsnehmer kann zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr die Leistungen beantragen und entweder eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange monatliche Rente wählen. Unter bestimmten Bedingungen kann das Kapital aus der Riester Rente seit kurzem auch zur Tilgung eines Immobiliendarlehens verwendet werden.
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