Wohnen

Infos zur Räumpflicht im Winter


Jeder Bürger kennt sie, denn sie besteht nicht nur im Winter: die Räumpflicht. Die Gehwege müssen von Eis und Schnee befreit werden, unabhängig von der Temperatur. Damit keine Gefahr für Passanten entsteht, gibt es festgelegte Richtlinien.

Sollte es zum Unfall kommen und der Hausbesitzer hat seine Pflicht versäumt, muss er dafür gerade stehen. Das kann sogar richtig teuer werden: von der Arztrechnung bis zum Schmerzensgeld. Durch regelmäßiges Räumen und Kehren der Gehwege kann das vermieden werden.

Wann muss der Gehweg vom Schnee geräumt werden?

Wie oft und zu welchen Tages- und Wochenzeiten der Gehweg geräumt sein muss, ist in den jeweiligen Gemeindesatzungen festgelegt, meist aber werktags ab acht und am Wochenende ab zehn Uhr. Nachts muss grundsätzlich nicht geräumt werden, aber bei ständigem Schneefall tagsüber mehrmals. Für Hausbesitzer ist es allgemein ratsam sich zu informieren, denn in manchen Städten sind auch Streusalze aus Umweltschutzgründen verboten.

Wer muss der Räumpflicht nachkommen?

Die Pflicht liegt meistens beim Haus- und Grundstücksbesitzer, kann aber auch an den Mieter übergeben werden, in dem Fall muss es aber vertraglich untermauert sein. Trotzdem muss der Vermieter auch darauf acht geben, dass die Pflicht eingehalten wird. Im Schadensfall wird die Haftpflichtversicherung des Betroffenen herangezogen.

So vermeiden Sie Stürze bei Schnee und Glatteis

Bei den aktuellen Temperaturen ist es besonders älteren Menschen empfohlen, nur in Begleitung das Haus zu verlassen. Jüngere hingegen sollten auf ihr Schuhwerk achten. Von Schuhen mit hohen Absätzen ist abzuraten, statt dessen ist ein Schuh mit solider Sohle oder gutem Profil sinnvoll.

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